SDXF

 
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Statuten


1. Name und Sitz

Unter dem Namen "Swiss DX Foundation" kurz SDXF genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 des ZGB.
Der Sitz des Vereins ist der Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

2. Zweck

Die Swiss DX Foundation bezweckt:
    Förderung des DX Wesens im Amateurfunk
    Organisation von und Mithilfe bei Expeditionen von Schweizer     Funkamateuren
    Unterstützung von DXpeditionen ( Sponsoring )

3. Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt durch:
     Mitglieder- und Eintrittsbeiträge
     Spenden und Legate
     sonstige Einnahmen

4. Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können werden:
     Aktivmitglieder mit Stimmrecht:Alle lizenzierten Funkamateure
     Passivmitglieder ohne Stimmrecht: Jedermann
Der Beitritt ist jederzeit möglich.
Jedes Mitglied kann durch Bezahlung des 10-fachen Jahresbeitrages Lifemember werden.
Die Mitgliedschaft erlischt:
     durch schriftlichen Austritt
     durch Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages
     durch Ausschluss gemäss ZGB Art. 72
 

5. Organe des Vereins

     Generalversammlung
     Vorstand
     Ausschuss
     Arbeitsgruppen
     Revisoren

6. Die Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt; sie wird vom Vorstand, unter Angabe der Traktanden, mindestens vier Wochen im voraus einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, mit gewöhnlichem Brief, an alle Mitglieder. Anträge an die Generalversammlung müssen bis 6 Wochen vorher, schriftlich, an den Vorstand eingereicht werden.
Eine ausserordentliche Generalversammlung wird durch den Vorstand oder auf Antrag von 2/3 der Mitglieder einberufen. Die Generalversamm-lung behandelt folgende Geschäfte:
     Jahresbericht des Präsidenten
     Bericht des Ausschusses
     Bericht des Kassiers
     Bericht der Revisoren
     Entlastung des Vorstandes
     Wahl des Vorstandes, des Ausschusses und der Rechnungsrevisoren
     Behandlung von Aktivitäten
     Anträge von Mitgliedern
     Festsetzung des Jahresbeitrages und des Eintrittsbeitrages
Alle Abstimmungen erfolgen mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

7. Vorstand

Der Vorstand organisiert sich selbst, er besteht aus fünf Mitgliedern:
     Präsident
     Kassier
     Aktuar
     Ausschussleiter
     Technischer Leiter
Der Vorstand wird jährlich von der Generalversammlung gewählt oder bestätigt. Die Aufgaben des Vorstandes sind:
     Führung der laufenden Geschäfte
     Kontakte zu den Mitgliedern
     Kontakte weltweit zu Vereinen mit gleichem Zweck
     alle weiteren Aufgaben, die nicht ausdrücklich der General-
     versammlung vorbehalten sind.

8. Ausschuss

Der Ausschuss ist ein ständiges Gremium, bestehend aus 7 Aktivmit-gliedern. Er wird jährlich von der Generalversammlung gewählt oder bestätigt. Die Aufgaben des Ausschusses sind:
     Planung und Organisation von Expeditionen (siehe Art. 9.2)
     Festlegung der Verwendung des verfügbaren Kapitals (siehe Art. 9.2)
     Beschaffung von Sponsorgeldern
     Nachwuchsförderung
Der Ausschuss kann zusätzliche temporäre Arbeitsgruppen bilden, welche dem Ausschuss unterstehen.

9. Verwendung der finanziellen Mittel

9.1 Betriebskapital
Das Betriebskapital dient zur Deckung der laufenden Geschäfte. Die Höhe wird von der Generalversammlung bestimmt.
9.2 Das verfügbare Kapital dient der Unterstützung von DXpeditionen.

10. Rechnungsrevisoren

Die Generalversammlung wählt die Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von zwei Jahren (überlappend). Die Revisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören.
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten darüber der Generalversammlung Bericht.

11. Haftung

Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vermögen.

12. Memorial Station HB9DX

12.1 Die SDXF ist Inhaberin der Amateurfunkkonzession 180063-406.00 (Ceptl.) mit dem Call HB9DX.
12.2 Diese Konzession wird beim technischen Leiter der SDXF aufbewahrt.
12.3 Für den Betrieb der Station HB9DX gilt ein besonderes Reglement.

13. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann an einer Generalversammlung mit einem 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen. Die Versammlung bestimmt über das verbleibende Vereinsvermögen.

Zürich, 2. Januar 2000
Der Präsident: Kurt Bindschedler, HB9MX
Der Aktuar: Ambrosi Flütsch, HB9AGH

1. Rev. 14.Nov. 1998
2. Rev. 5. Febr. 2000


 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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HB10DX
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