1. Name und Sitz
Unter dem Namen "Swiss DX Foundation" kurz SDXF genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 des
ZGB.
Der Sitz des Vereins ist der Wohnort des jeweiligen Präsidenten.
2. Zweck
Die Swiss DX Foundation bezweckt:
Förderung des DX Wesens im Amateurfunk
Organisation von und Mithilfe bei Expeditionen von Schweizer Funkamateuren
Unterstützung von DXpeditionen ( Sponsoring )
3. Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch:
Mitglieder- und Eintrittsbeiträge
Spenden und Legate
sonstige Einnahmen
4. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können werden:
Aktivmitglieder mit Stimmrecht:Alle lizenzierten Funkamateure
Passivmitglieder ohne Stimmrecht: Jedermann
Der Beitritt ist jederzeit möglich.
Jedes Mitglied kann durch Bezahlung des 10-fachen Jahresbeitrages Lifemember werden.
Die Mitgliedschaft erlischt:
durch schriftlichen Austritt
durch Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages
durch Ausschluss gemäss ZGB Art. 72
5. Organe des Vereins
Generalversammlung
Vorstand
Ausschuss
Arbeitsgruppen
Revisoren
6. Die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt; sie wird vom Vorstand, unter Angabe der Traktanden,
mindestens vier Wochen im voraus einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, mit gewöhnlichem Brief, an alle
Mitglieder. Anträge an die Generalversammlung müssen bis 6 Wochen vorher, schriftlich, an den Vorstand
eingereicht werden.
Eine ausserordentliche Generalversammlung wird durch den Vorstand oder auf Antrag von 2/3 der Mitglieder
einberufen. Die Generalversamm-lung behandelt folgende Geschäfte:
Jahresbericht des Präsidenten
Bericht des Ausschusses
Bericht des Kassiers
Bericht der Revisoren
Entlastung des Vorstandes
Wahl des Vorstandes, des Ausschusses und der Rechnungsrevisoren
Behandlung von Aktivitäten
Anträge von Mitgliedern
Festsetzung des Jahresbeitrages und des Eintrittsbeitrages
Alle Abstimmungen erfolgen mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
7. Vorstand
Der Vorstand organisiert sich selbst, er besteht aus fünf Mitgliedern:
Präsident
Kassier
Aktuar
Ausschussleiter
Technischer Leiter
Der Vorstand wird jährlich von der Generalversammlung gewählt oder bestätigt. Die Aufgaben des Vorstandes
sind:
Führung der laufenden Geschäfte
Kontakte zu den Mitgliedern
Kontakte weltweit zu Vereinen mit gleichem Zweck
alle weiteren Aufgaben, die nicht ausdrücklich der General-
versammlung vorbehalten sind.
8. Ausschuss
Der Ausschuss ist ein ständiges Gremium, bestehend aus 7 Aktivmit-gliedern. Er wird jährlich von der
Generalversammlung gewählt oder bestätigt. Die Aufgaben des Ausschusses sind:
Planung und Organisation von Expeditionen (siehe Art. 9.2)
Festlegung der Verwendung des verfügbaren Kapitals (siehe Art. 9.2)
Beschaffung von Sponsorgeldern
Nachwuchsförderung
Der Ausschuss kann zusätzliche temporäre Arbeitsgruppen bilden, welche dem Ausschuss unterstehen.
9. Verwendung der finanziellen Mittel
9.1 Betriebskapital
Das Betriebskapital dient zur Deckung der laufenden Geschäfte. Die Höhe wird von der Generalversammlung
bestimmt.
9.2 Das verfügbare Kapital dient der Unterstützung von DXpeditionen.
10. Rechnungsrevisoren
Die Generalversammlung wählt die Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von zwei Jahren (überlappend). Die
Revisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören.
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten darüber der Generalversammlung Bericht.
11. Haftung
Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vermögen.
12. Memorial Station HB9DX
12.1 Die SDXF ist Inhaberin der Amateurfunkkonzession 180063-406.00 (Ceptl.) mit dem Call HB9DX.
12.2 Diese Konzession wird beim technischen Leiter der SDXF aufbewahrt.
12.3 Für den Betrieb der Station HB9DX gilt ein besonderes Reglement.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann an einer Generalversammlung mit einem 2/3 Mehrheit der abgegebenen
Stimmen erfolgen. Die Versammlung bestimmt über das verbleibende Vereinsvermögen.
Zürich, 2. Januar 2000
Der Präsident: Kurt Bindschedler, HB9MX
Der Aktuar: Ambrosi Flütsch, HB9AGH
1. Rev. 14.Nov. 1998
2. Rev. 5. Febr. 2000
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